Laufzeit des Mietvertrages

Oft werden Mietverträge für Büroraum über einen Zeitraum von einem Jahr abgeschlossen. Kosten und Flexibilität machen hier den Unterschied bei der Festlegung einer Laufzeit.


Die Laufzeit und damit verbundene Kündigungsfristen sind wichtige Bestandteile eines jeden Mietvertrages. Es wird bei gewerblichen Mietern immer beliebter, nach zeitlich möglichst flexiblen Optionen zu suchen und somit Mietverträge zu bevorzugen, aus denen sie innerhalb kürzester Zeit aussteigen können. Für viele noch besser: Von Vornherein einen Vertrag im Aboformat auf einen Büroraum abzuschließen, welches im monatlichen Rhythmus abzusagen ist.

Viele Vermieter kommen diesen Mieterwünschen entgegen und bieten möblierte Flächen an, aus denen Unternehmen bereits nach wenigen Monaten problemlos wieder ausziehen können. Welche Vorteile und Nachteile entstehen daraus? 

Wann entscheidet man sich für eine flexible Vertragslaufzeit?

Eine flexible Mietdauer bei Büroflächen ist besonders für Existenzgründer interessant, die eine ungewisse Zukunft vor sich haben. Denn was ist der größte Vorteil einer flexiblen Vertragslaufzeit? Die Flexibilität, schnell auf Veränderungen im eigenen Unternehmen reagieren zu können. Auf Wachstum kann mit dem Umzug in eine größere Fläche reagiert werden, während es genau so finanzielle Sicherheit bietet, im Falle einer finanziellen, personellen oder organisatorischen Fehleinschätzung nicht zu lang auf zu hohen Mietkosten oder überflüssigem Raum festzusitzen. 

Trotzdem ist zu bedenken: Flexibilität kostet Geld. Kurze Laufzeiten und kurzfristige Kündigungsoptionen bedeuten durchschnittlich höhere Mieten pro Monat!

Vorteile des flexiblen Mietens:

  • Keine langfristigen Risiken für dein Unternehmen;
  • Du kannst schnell auf Veränderungen in deinem Betrieb reagieren;
  • Oft ist es möglich, innerhalb des gleichen Bürogebäudes räumlich auf- oder abzustocken.

Nachteile des flexiblen Mietens:

  • Kurze Laufzeiten bedeuten eine höhere Monatsmiete;
  • Auch der Vermieter kann ein Büro relativ kurzfristig anderweitig vermieten;
  • Es kann kurzfristig eine Mietpreisänderung vorgenommen werden.

Was ist die ideale Dauer meines Mietvertrages?

"Aber was ist die ideale Mietdauer für mich?" Dies ist eine Frage, die uns sehr oft gestellt wird, so Kas (Immobilienberater bei SKEPP). Die Antwort ist im Grunde ganz einfach: "Wie realistisch ist es, dass du innerhalb von 3, 6 oder 12 Monaten dein Büro wieder verlassen wirst? Ist die Wahrscheinlichkeit hoch? Dann entscheide dich für eine flexible Mietdauer. Ist die Wahrscheinlichkeit gering? Dann wähle eine längere Vertragslaufzeit."

Denn typischerweise wird eine einjährige Vertragslaufzeit für die Vermietung von Büroflächen als optimale Mietdauer angesehen. Du erhältst dabei ein Mietangebot, das preislich attraktiver ist als viele Monatsoptionen und bist immer noch sehr flexibel - kaum eine Unternehmensplanung erfolgt kurzfristiger.

Wie sieht die Kündigungsfrist für Büroflächen aus und wie kündige ich korrekt?

Gewerbemietverträge unterscheiden sich deutlich von Mietverträgen über Wohnraum. Während Mieter von Wohnraum durch den Gesetzgeber geschützt sind, können gewerbliche Mieter sich nicht darauf verlassen, durch ihren Vertrag gegen eine kurzfristige vermieterseitige Kündigung abgesichert zu sein. 

So kann auch der Vermieter einen Mietvertrag für Büroflächen ohne Angabe eines Kündigungsgrundes mit einer festgelegten Frist ordentlich kündigen. Natürlich können auch Büromietverträge bei Verstoß gegen Vereinbarungen außerordentlich gekündigt werden. Wir raten, die Kündigung in schriftlicher Form auf dem Postweg (per Einschreiben) zu versenden, um auf der sicheren Seite zu sein. Gesetzlich gibt es jedoch keine eindeutige Vorgabe zur Kündigung in Schriftform (es gelten natürlich die individuellen vertraglichen Vereinbarungen).

Die Kündigungsfrist für die Bürofläche hängt von der Mietdauer ab, die mit dem Vermieter vertraglich vereinbart wurde. Hier gibt es, anders als bei Mietverträgen für Wohnraum, unzählige Optionen und Modelle. Bei sehr langfristigen oder unbefristeten Mietverträgen darf der Mieter meist nur halbjährlich, manchmal sogar nur jährlich kündigen. Auch die Kündigung zum Quartalsende eines Kalenderjahres ist gängige Praxis. 

Für eine Mietdauer von einem Jahr oder weniger wird in der Regel eine Frist von einem Monat angewandt. Um sich zumindest gegen einen allzu regen Mieterwechsel abzusichern, legen viele Vermieter fest, dass der erste Vertrag eine gewisse Mindestlaufzeit haben muss (oft werden 3 Monate veranschlagt), danach jedoch monatlich abgesagt werden kann.

Fordere bei SKEPP weitere Informationen an

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