Kann man die Homeoffice Möbel von den Steuern absetzen?
- Mittwoch, 20. Mai 2020
Dank der Corona Pandemie arbeiten nun überdurchschnittlich viele Arbeitnehmer, die einen Bürojob haben von zuhause aus. Dadurch sind bei einigen, durch die Anschaffung von neuen Möbeln, hohe Kosten entstanden. Doch kann man die angeschafften Möbel für das Homeoffice von den Steuern absetzen? Und was muss man beachten, wenn man die Möbel von den Steuern absetzen möchte? Das alles und noch viel mehr kannst du in unserem neuen Blog lesen.
Sind die Möbel von den Steuern absetzbar oder nicht?
Nun stellt sich natürlich die Frage, ob man die Möbel, welche man für das Homeoffice nutzt, von den Steuern absetzen kann. Viele Angestellte arbeiten in der Corona-Krise das erste Mal von zuhause aus. Daher müssen sich zahlreiche Büroangestellte um neue Büromöbel für zuhause kümmern, um vernünftig arbeiten zu können.
Bisher sind steuerliche Entlastungen nur möglich, wenn man ein Arbeitszimmer hat, welches kein Durchgangszimmer ist und sich nicht in der Küche oder in der Ecke im Wohnzimmer befindet. Diese Möglichkeiten erkennt das Finanzamt nicht an. Daher kann man pauschal davon ausgehen, dass die Möbel für dein Homeoffice nur von den Steuern abzusetzen sind, wenn es folgende Bedingungen erfüllt:
- Häusliche Verbindung: Das Arbeitszimmer muss in deiner häuslichen Umgebung liegen und zu deiner privaten Wohnung gehören.
- Nur für berufliche Nutzung: Das Arbeitszimmer darf nur für berufliche Tätigkeiten genutzt werden. Lediglich 10 % von dem Arbeitszimmer dürfen für private Tätigkeiten genutzt werden.
- Räumliche Voraussetzungen: Dein Arbeitszimmer muss geschlossen sein. Es darf kein Durchgangszimmer sein und darf nur für berufliche Zwecke genutzt werden. Ein Gästezimmer mit Büro zählt daher nicht als Arbeitszimmer.
Welche Kosten werden übernommen?
Sollte dein Arbeitszimmer vom Finanzamt anerkannt werden, können viele Kosten übernommen werden. Es sind anteilig Miete und Nebenkosten absetzbar. Hier gibt es jedoch eine finanzielle Grenze. Pro Jahr können maximal 1250 Euro in die Steuererklärung eingetragen werden. Diese Kosten müssen als Werbungskosten abgesetzt werden.
Doch was bedeutet dies nun für die aktuelle Lage?
Die Corona Krise ist in aller Munde. Jeden Tag gibt es Neuigkeiten zum aktuellen Stand der Neuinfektionen und gesundeten Personen in Deutschland und der ganzen Welt. Auch die Arbeitswelt steht Kopf. Einzelhandel und Pflegepersonal arbeiten bis zur Erschöpfung und alle Büroangestellten sollen auf Rat vom Gesundheitsminister Jens Spahn von zuhause aus arbeiten. Von nun an arbeiten manche Angestellte das erste Mal von zuhause aus und müssen sich neu sortieren.
Da es auch in manchen Betrieben gar nicht möglich ist, normal zu arbeiten, weil man den Mindestabstand von 1,50 Metern nicht einhalten kann, sind manche Büroangestellte sogar verpflichtet von zuhause aus zu arbeiten. Sollte dies bei dir der Fall sein, solltest du dir unbedingt eine Bescheinigung von deinem Arbeitgeber ausstellen lassen.
In einigen Betrieben ist es gar nicht möglich den Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten
Nun stellt sich natürlich die Frage, ob für das Jahr 2020 eine Ausnahme gemacht wird, was die Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer betreffen. Nicht jeder hat nämlich die Möglichkeit ein separates Zimmer für die Arbeit zu haben. Manche Steuerberater geben nun vielen Büroangestellten im Homeoffice Hoffnung. Es kann in Einzelfällen möglich sein, dass eine sogenannte Arbeitsecke, der Arbeitsplatz im Gästezimmer oder der Platz am Küchentisch von den Steuern abgesetzt werden können.
In der Bescheinigung sollte sich auf jeden Fall der Zeitraum und die Anzahl der Arbeitstage befinden. Des Weiteren solltest du alles andere auch mit Fotos dokumentieren. Mache Fotos von deinem aktuellen Arbeitsplatz. Es kann sein, dass das Finanzamt beim Bearbeiten deiner Steuererklärung mehr Nachweise sehen will. Dann bist du auf jeden Fall gut vorbereitet.
Die Hoffnung stirbt zuletzt
Aktuell kann man noch nicht genau sagen, ob die vorübergehenden Arbeitsplätze vom Finanzamt im Jahr 2021 anerkannt werden oder nicht. Doch eins ist sicher. Die Corona Krise hat schon einiges verändert, was wir davor noch nicht für möglich gehalten haben. Wer weiß wie lange die Nachfolgen der Pandemie noch andauern. Daher kann es gut sein, dass die aktuellen Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer gekippt werden. Halte die Nachrichten gut im Auge und informiere dich ausreichend bevor du deine Steuererklärung für 2020 machst.
Du befindest dich im Homeoffice und so langsam macht sich dein Rücken bemerkbar?
Wir befinden uns nun schon fast zwei Monate im Homeoffice. Die einen haben das Glück und verfügen über extra Platz für einen angenehmen Arbeitsplatz. Doch auch dann bleibt die Frage, ob man das richtige Equipment hat, um richtig von zuhause aus zu arbeiten. Sollte man nur kurz im Homeoffice sein, kann man einen oder zwei Tage in der Woche auch mit normalen Möbeln auskommen. Sollte man jedoch jeden Tag im Homeoffice sein, ist es wichtig, die richtigen Büromöbel zu besitzen.
Ein langer Arbeitstag geht zu Ende und du möchtest endlich von dem unbequemen Küchenstuhl runter. Nach einem Arbeitstag von 8 Stunden meldet sich dein Rücken und wahrscheinlich auch dein Nacken. Diese verspannen und fangen schnell an zu schmerzen, sobald man auf einem falschen Stuhl für zu langer Zeit sitzt. Daher ist es wichtig, dass du auf einem ergonomischen Bürostuhl sitzt.
Setze deine ergonomischen Büromöbel von der Steuer ab
Sollte dein Arbeitszimmer vom Finanzamt anerkannt werden, solltest du dir ergonomische Büromöbel zulegen. Diese Möbel erleichtern das Arbeiten von zuhause aus deutlich. Verabschiede dich von deinem Esszimmerstuhl und setzte dich ab sofort auf deinen neuen rückenschonenden Bürostuhl. Vergiss nicht dir direkt einen passenden Schreibtisch zu kaufen. So kannst du sicherstellen, dass du genauso gut von zuhause aus arbeiten kannst, wie im Büro.
SKEPP bietet dir die richtigen Möbel an
Nun ist es der Fall, dass du ergonomische Büromöbel suchst aber nicht weißt wo du hochwertige Büromöbel kaufen kannst? Dann sollte SKEPP dir die Lösung bieten. Wir von SKEPP bieten dir eine große Auswahl von verschiedenen ergonomischen Bürostühlen an. Für die jetzige Situation haben wir uns etwas Besonderes ausgedacht. Wir bieten dir einen Bürostuhl und einen Schreibtisch im Set zusammen an. Du hast die Wahl zwischen Basic und Comfort. Das Beste daran, wir liefern dir die Möbel bis zu Haustür.
Mit den ergonomischen Büromöbeln von SKEPP, lässt es sich einfacher von zuhause aus arbeiten.
Noch Fragen?
Wir haben dich in unserem Blog über die verschiedenen Möglichkeiten informiert, ob du deine Büromöbel für das Homeoffice von den Steuern absetzen kannst. Grundsätzlich gilt, dass wenn du ein Arbeitszimmer besitzt, es nur für die Arbeit genutzt werden darf. Jedoch kann aufgrund der COVID-19 Pandemie nächstes Jahr einige Ausnahmen gemacht werden. Halte daher stets die Nachrichten im Auge. Solltest du dennoch weitere Fragen haben, was die Einrichtung oder Büromöbel betrifft, kannst du uns gerne kontaktieren. Unsere Immobilienberater helfen dir gerne weiter.