Die bestehende Verordnung über Arbeitsstätten blickt auf eine längere Geschichte mit mehreren Anpassungen zurück. Das Ziel der Arbeitsstättenverordnung ist die Gewährleistung von Schutz und Sicherheit der Mitarbeiter in ihren Unternehmen, sowie der menschenwürdigen Gestaltung der Arbeit, für die beispielsweise Luft-, Klima- und Beleuchtungsverhältnisse wichtig sind. In unserem Blog fassen wir bestimmte Richtlinien zusammen, damit Unternehmen hinsichtlich Arbeitsschutz auf dem neusten Stand bleiben.
Dass die üblichen Sicherheitsmaßnahmen aufgrund der aktuellen Pandemie nicht reichen, erklärt sich von selbst. Aus diesem Grund haben Bund und Länder neue Arbeitsschutzmaßnahmen beschlossen, die während der Coronakrise für Unternehmen aus allen Branchen greifen.
Raumgestaltung und Corona: Wie die Pandemie unsere Büros verändert
Der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard
Die Corona-Pandemie hat unser Leben auf den Kopf gestellt und betrifft jeden einzelnen. Der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard hat das Ziel, die Infektionskette der Bevölkerung zu unterbrechen und damit die Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu sichern. Der Arbeitsschutz gilt weiter, muss aber beim Hochfahren der Wirtschaft um betriebliche Maßnahmen zum Infektionsschutz ergänzt werden.
ASR A1.2: Anzahl Quadratmeter Bürofläche pro Mitarbeiter nach Arbeitsstättenverordnung
Die Arbeitsstättenverordnung und die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) umfassen Anforderungen an Raumabmessungen von Arbeitsräumen und Bewegungsflächen. Laut diesen Richtlinien sollte die Grundfläche eines Büros mindestens acht Quadratmeter pro Person betragen.
Für jeden weiteren Arbeitsplatz müssen zuzüglich mindestens sechs Quadratmeter eingeplant werden. Obendrein muss Platz vorhanden sein, um Türen und Schränke zu öffnen sowie ausreichend Stellfläche für Schränke oder Bürocontainer. Mehr Fakten zu den Standard Richtlinien haben wir in unserem Blog “Wie viele Quadratmeter braucht eine Bürofläche für wie viele Personen” zusammengefasst.
“Der Arbeitsschutzstandard muss dynamisch an den Verlauf der Pandemie angepasst werden!”
Um die aktuelle Pandemie einzudämmen und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten wurden die oben genannten Anforderungen an Arbeitsräume um Maßnahmen für einen Infektionsschutz ergänzt. Eine der wichtigsten Maßnahmen ist der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern - im Büro, in Gebäuden aber auch im Freien oder in Fahrzeugen!
Dementsprechend müssen zur Gewährleistung von Schutz und Sicherheit für Mitarbeiter die Anzahl der Quadratmeter pro Arbeitsplatz erhöht werden. Die Bürofläche muss so eingerichtet sein, das Arbeitsplätze mindestens 1,5 Meter voneinander entfernt sind. Unternehmen haben zwei Vorgehensmöglichkeiten. Entweder durch die Bereitstellung von mehr Bürofläche pro Arbeitsplatz oder durch Reduzierung der Arbeitsplätze in Kombination mit einer neuen Anordnung. Dabei empfehlen wir:
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6 m2 für einen Mitarbeiter an einem Arbeitsplatz unter der Voraussetzung, dass der Arbeitsplatz von keinen Gehwegen umgeben ist. Zusätzlich sollte er entweder von leeren Arbeitsplätzen oder durch Trennwände abgeschirmt werden.
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8 m2 für einen Arbeitnehmer an einem Arbeitsplatz, der an einen anderen Arbeitsplatz angrenzt, der nicht genutzt wird oder der durch Trennwände begrenzt ist.
- 10 m2 für einen Mitarbeiter an einem Arbeitsplatz, der rundum Freiraum für Passanten bietet.
Unternehmen, die auch durch Maßnahmen der Arbeitsorganisation den Abstand von 1,5 Metern nicht einrichten können, kommen nicht drum herum andere Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Beispielsweise ist die Büroarbeit je nach Möglichkeit im Homeoffice auszuführen und die damit verbundene freie Raumkapazität so zu nutzen, dass eine Mehrfachbelegung von Räumen vermieden werden kann und die Schutzabstände somit gegeben sind.
Meeting-/ Konferenzräume
Meetings und Besprechungen sollten so lange der Coronavirus im Umlauf ist auf das absolute Minimum reduziert oder alternativ als Videokonferenz abgehalten werden. Falls die Präsenz der Teilnehmer jedoch absolut notwendig ist, gilt auch hier die Abstandsregel von 1,5 Meter. Wir empfehlen in einem Meetingraum mindestens 5 m2 pro Person einzuplanen, um die Anforderungen zu erfüllen.
"In Konferenz- und Besprechungsräumen sollten mindestens 5 m2 pro Person bereitgestellt werden."
Konferenz- und Besprechungsräume stellen ganz klar einen Risikobereich zur Verbreitung von Viren durch zwischenmenschlichen Kontakt und Oberflächenkontamination in einem Bürogebäude dar. Es wird empfohlen aus diesem Grund folgende Regeln für Meetings und Treffen im Büro aufzustellen:
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Kein Konsum
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Bereitstellung von Desinfektionsmittel
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Ausreichend Platz bereitstellen, um Querverkehr zu vermeiden
Gehwege im Büro
Alle Verkehrswege (Flure, Treppen, Aufzüge etc.) sind so zu organisieren, dass ein Abstand von 1,5 Meter eingehalten werden kann. Ist dies nicht möglich sind alternative Maßnahmen, wie das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen zu treffen. Die Breite eines Gehweges innerhalb eines Büroraums beträgt normalerweise 90 cm, wobei der erforderliche Abstand oder die Abschirmung beim Passieren anderer Mitarbeiter nicht berücksichtigt wird.
"Lege Gehwege innerhalb des Büros mithilfe von Markierungen fest."
Sowohl ein- als auch zweiseitige Gehstrecken können in ausreichendem Abstand gehalten werden. Im Falle einer Einbahnstraße wird eine Mindestbreite von 2,1 Metern empfohlen. Bei Hin- und Rückwegen ist eine Breite von 3 Metern empfehlenswert, wenn diese nicht durch Trennwände voneinander abgeschirmt werden.
Aufmerksamkeitspunkte in der Bürogestaltung
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Sicherstellung ausreichender Schutzabstände mithilfe von Zonen innerhalb der Bürofläche. Kennzeichnungen rund um den Arbeitsplatz und der Gehwege mit Markierungen (z.B. Pfeile oder Kreisaufkleber)
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Darüber hinaus sind Unterweisung und aktive Kommunikation in diesen Zeiten sehr wichtig, denn Corona betrifft das Leben jedes Einzelnen. Arbeitgeber müssen Mitarbeiter unterweisen und umfassend informieren. Dabei werden Schutzmaßnahmen und Hygieneregeln erklärt und genau angegeben welche Arbeitsplätze innerhalb der Bürofläche genutzt werden können.
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Hygiene ist wichtig! Stelle Mitarbeitern ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung und platziere eine Desinfektionssäule an den Eingang des Büros
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Sorge dafür, dass in Konferenz- und Gemeinschaftsräumen nicht mehr Stühle stehen als die Berechnung der maximalen Belegung erlaubt
Die Gestaltung der Mittagspausen während Corona
Während des Mittagessens müssen alle aufeinander Rücksicht nehmen, indem genügend Abstand gehalten wird. Es mag merkwürdig und ungewohnt sein, aber es ist aktuell das Vernünftigste, was man tun kann. Entscheide dich für ein Mittagessen am eigenen Arbeitsplatz. Im Falle von Pausenräumen gibt das BMAS folgende Maßnahmen an:
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Bereitstellung von hautschonender Flüssigseife und Handtuchspender
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Konstante Reinigung von Kantinen und Sanitär- und Pausenräumen
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Insbesondere die regelmäßige Reinigung von Türklinken und Handläufen
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Reinigung von Bürostühlen und Schreibtischen nach jeder Benutzung
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Anpassung der Reinigungsintervalle
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Vermeidung von Warteschlangen
Frische Luft
Ein weiterer wichtiger Schlüsselfaktor, der für Schutz und Sicherheit am Arbeitsplatz sorgt, ist die Luftqualität im Büro. Die Qualität der Luft im Büro wird weitgehend durch die Belüftung und die Luftzirkulation im Raum bestimmt. Im Zusammenhang mit dem Coronavirus dient regelmäßiges Lüften der Hygiene und fördert die Luftqualität, da vor allem in geschlossenen Räumen die Anzahl von Krankheitserregern in der Raumluft steigen kann. Durch kontinuierliches Stoßlüften können mögliche in der Luft vorhandenen Tröpfchen reduziert werden.
Empfang
Der physische Kontakt zu Besuchern, Kunden und Geschäftspartnern ist zu beschränken. Falls treffen unumgänglich sind, sollten Besucher sich bei Ankunft an einem digitalen Empfang registrieren. Während der Registrierung durchläuft der Besucher verschiedene Phasen, darunter auch Präventivmaßnahmen zum Lesen. Erst nachdem diese akzeptiert wurden erhält die Kontaktperson eine Benachrichtigung, um die betreffende Person abzuholen. Auf diese Weise wird kein Empfangspersonal benötigt.
"Bevor Mitarbeiter ins Büro zurückkehren, ist gute Kommunikation erforderlich!"
Verhalten bei Notfällen
Ohne Frage ist man in diesen Zeiten stark verunsichert, wie man sich in Notfällen richtig verhält, schließlich will man sich selbst und auch andere nicht in Gefahr bringen. Aber auch während der Pandemie haben Menschen, die als Erstes eine Unfallstelle erreichen, die Pflicht, Erste Hilfe zu leisten.
Handschuhe an und helfen! Mit Handschuhen, die immer Bestandteil eines Verbandskasten im Büro sein sollte und Maske ist es möglich zu helfen. Um Atemgeräusche festzustellen ist es nicht unbedingt notwendig sich der Person zu nähern, sondern kann über das Überstrecken des Nackens mit Anheben des Kinns festgestellt werden. Das Unternehmen muss über betriebliche Ersthelfer verfügen, für die eine angemessene Schutzausrüstung bereitsteht, um in Notfällen unbedenklich handeln zu können.
An die Arbeit!
In der Arbeitststättenverordung und auch im SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard der BMAS dreht sich alles um den Schutz und die Sicherheit der Mitarbeiter. Gerade der Arbeitsschutzstandard bietet praktische Lösungen für das Coronavirus. Ein 1,5-Meter-Büro ist nicht unbedingt leicht zu realisieren. Gerne unterstützen wir dich und dein Unternehmen bei der Umsetzung einer sicheren Arbeitsumgebung. Fordere dazu einfach kostenfrei einen Schnellscan deiner Bürofläche an!